Sportrecht – Rechtsanwalt in Frankfurt am Main

Ich berate Sportler, Vereine, Sponsoren und Unternehmen im Sport- und Verbandsrecht – von Spieler- und Sponsoringverträgen bis zu Verfahren vor Sportgerichten.

Erstgespräch (bis zu 30 Minuten, per Microsoft Teams): 226,10 € inkl. 19 % USt. (190,00 € zzgl. USt.). Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Detailaufnahme von Georg Havlik mit Armbanduhr und Anzug

Der Sport hat eigene Regeln – nicht nur auf dem Spielfeld. Verbandsstatuten, Lizenzierungsvorschriften und Sportgerichtsbarkeit stehen neben dem allgemeinen Zivil-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Wer im Sport tätig ist, muss beide Ebenen im Blick behalten.

Im Sport treffen die Interessen von Sportlern, Vereinen, Verbänden, Sponsoren und Investoren aufeinander. Diese Fragen verbinde ich mit meiner Beratung im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Sportrecht ist bei mir ein ergänzender Tätigkeitsbereich neben meinen Schwerpunkten M&A und Gesellschaftsrecht.

Verbands- und Vereinsrecht

Ich berate Vereine und Spielbetriebsgesellschaften zu Satzungsfragen, zur Ausgliederung des Spielbetriebs in Kapitalgesellschaften und zu Lizenzierungsanforderungen der Ligen und Verbände. Dabei geht es häufig um die Schnittstelle zwischen Vereinsrecht und Gesellschaftsrecht, etwa bei der Beteiligung von Investoren an einer Spielbetriebs-GmbH.

Verträge im Sport

  • Spieler- und Trainerverträge
  • Transfer- und Ausleihvereinbarungen
  • Sponsoring- und Vermarktungsverträge
  • Beraterverträge zwischen Sportlern und Agenturen
  • Kooperationsverträge zwischen Vereinen

Ich prüfe und gestalte diese Verträge mit Blick auf die einschlägigen Verbandsregelungen und auf die arbeits- und zivilrechtlichen Vorgaben.

Verfahren vor Sportgerichten

Bei Streitigkeiten innerhalb des Verbandswesens – etwa um Sperren, Spielberechtigungen oder Lizenzentscheidungen – sind häufig zunächst die Verbands- und Schiedsgerichte zuständig. Ich vertrete Sportler und Vereine in solchen Verfahren und prüfe, ob und wann der Weg zu den staatlichen Gerichten offensteht. Prozessrecht und kommerzielle Streitigkeiten gehören auch über den Sport hinaus zu meinem Tätigkeitsfeld.

Investitionen im Sport

Investoren beteiligen sich zunehmend an Vereinen, Spielbetriebsgesellschaften und Sportunternehmen. Solche Beteiligungen werfen gesellschafts- und verbandsrechtliche Fragen zugleich auf, etwa nach Beteiligungsgrenzen, Zustimmungsvorbehalten der Verbände und der Ausgestaltung von Gesellschaftervereinbarungen. Hier verbinde ich meine Erfahrung aus Transaktionen und Finanzierungen mit dem Sportrecht.

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten für einen Spielervertrag?

Neben dem allgemeinen Arbeits- und Zivilrecht sind die Statuten und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Verbands zu beachten. Diese können etwa Vorgaben zu Laufzeit, Registrierung oder Transfers enthalten.

Muss ich bei einer Sperre zuerst das Verbandsgericht anrufen?

In vielen Fällen ja, weil die Satzungen der Verbände einen internen Rechtsweg vorsehen. Die Einzelheiten hängen vom jeweiligen Regelwerk und von etwaigen Schiedsvereinbarungen ab.

Wer kann mich im Sportrecht beraten?

Ich berate Sportlerinnen und Sportler, Vereine, Spielbetriebsgesellschaften und Investoren. Typische Anlässe sind Vertragsverhandlungen, Fragen zur Satzung und zu Verbandsregeln, die Ausgliederung des Spielbetriebs in eine Kapitalgesellschaft sowie Beteiligungen von Investoren an Vereinen oder Clubs.

Was ist bei der Ausgliederung des Spielbetriebs zu beachten?

Bei der Ausgliederung des Spielbetriebs in eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft treffen Vereinsrecht, Gesellschaftsrecht und die Vorgaben des jeweiligen Verbands aufeinander. Zu klären sind unter anderem die Beteiligungsstruktur, Einfluss- und Stimmrechte des Muttervereins, Lizenzierungsvoraussetzungen sowie die Übertragung von Verträgen und Rechten. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Verband ist dabei in der Regel sinnvoll.

Wie schnell muss ich bei einer Verbandsentscheidung handeln?

Verbandsordnungen sehen für Rechtsmittel häufig kurze Fristen vor. Wer eine Entscheidung angreifen möchte, sollte die maßgeblichen Satzungs- und Verfahrensvorschriften daher unmittelbar nach Zugang prüfen lassen.

Berate ich auch bei Sponsoring- und Vermarktungsverträgen?

Bei Sponsoring-, Ausrüster- und Vermarktungsverträgen geht es vor allem um Leistungsumfang, Exklusivität, Laufzeit, Kündigungsrechte und die Nutzung von Namens- und Bildrechten. Diese Punkte sollten mit den Vorgaben von Verein und Verband übereinstimmen.

Sprechen wir über Ihr Vorhaben

Schildern Sie mir Ihr Anliegen kurz per E-Mail oder Telefon. Ich melde mich zeitnah und sage Ihnen offen, ob und wie ich Sie unterstützen kann.